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Erstellt: 02.02.2019 15:19
Zuletzt aktualisiert: 28.10.2020 11:30
Zustand:
Gebraucht




Gebrauchtes aber voll funktionsfähiges 5 Meter langes Midi Kabel.
TRACS– Licht und Ton
Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen Tracs – Licht und Ton und ihren Vertragspartnern, welche Kauf oder Anmietung und hiermit zusammenhängende Sach-und Dienstleistungen zum Gegenstand haben. Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit.

Angebot und Vertrag
Die Angebote von Tracs – Licht und Ton sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Vertragspartner sowie die Auftragsbestätigung durch Tracs – Licht und Ton bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Wenn nicht anders angegeben, haben die Angebote von Tracs – Licht und Ton eine Gültigkeitsdauer von 14 Tagen. Die entsprechende Auftragserteilung des Vertragspartners ist ein bindendes Angebot. Tracs – Licht und Ton kann dieses Angebot bis zu 10 Tagen vor dem gewünschten Mietbeginn, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Auftragserteilung schriftlich annehmen. Bei Aufträgen, deren Konstruktionsmerkmale der Vertragspartner vorschreibt, trägt er die Verantwortung dafür, dass die Konstruktion oder Zusammensetzung nicht in Schutzrechte Dritter eingreift. Der Vertragspartner entlastet Tracs – Licht und Ton im Falle einer Inanspruchnahme.

Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Abholung der Mietgegenstände aus dem Lager von Tracs – Licht und Ton und endet mit dem Tag der Rückgabe der Mietgegenstände im Lager von Tracs – Licht und Ton. Auch wenn der Transport durch Tracs – Licht und Ton erfolgt, ist der Abgang vom Lager bzw. die Wiederanlieferung am Lager für Mietbeginn und Mietende maßgeblich. Zur Mietzeit zählen auch die Tage, an denen die Mietgegenstände vom Mieter oder Tracs – Licht und Ton abgeholt und vom Mieter oder Tracs – Licht und Ton angeliefert oder zurückgegeben werden, es sei denn, zwischen Tracs – Licht und Ton und Mieter wurde in der Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Preise vereinbart worden sind, gilt für die Überlassung der Mietgegenstände die jeweils bei Vertragsabschluss gültige Preisliste. Diese Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Reparaturen auch der Kosten für An-und Abfahrt. Berechnet wird in deutscher Währung. Zahlungen sind sieben Kalendertage nach Rechnungsdatum fällig. Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Zahlungsmodalitätenvereinbart worden sind, ist die gesamte Vergütung ohne Abzüge/Skonti spätestens zum vereinbarten Mietbeginn fällig. Tracs – Licht und Ton ist zur Gebrauchsüberlassung nur Zug um Zug gegen vollständige Zahlung der Vergütung verpflichtet. Für den Zeitpunkt der Zahlung kommt es insbesondere im bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an. Der Vertragspartner kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er bei Fälligkeit nicht zahlt. In diesem Fall ist Tracs – Licht und Ton berechtigt, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis während des Verzuges mit 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

Sonstige Leistungen
Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere Anlieferung, Montage und die Betreuung durch Fachpersonal erfolgt gegen Entgelt aufgrund besonderer Vereinbarung. Sofern die Höhe des Entgelts nicht gesondert vereinbart wurde, ist Tracs –Licht und Ton berechtigt, die Zahlung eines angemessenen Entgelts zu verlangen. Bei Betreuung durch Fachpersonal hat der Mieter für die Bereitstellung von Speisen und Getränken auf seine Kosten zu sorgen.

Stornierung durch den Mieter
Der Mieter hat das Recht, den Vertrag bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen(Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und beträgt bis 60 Tage vor Mietbeginn 5% des Gesamtauftragswerts, bis 45 Tage vor Mietbeginn 15% des Gesamtauftragswerts, bis 30 Tage vor Mietbeginn 25% des Gesamtauftragswerts, bis 10Tage vor Mietbeginn 40% des Gesamtauftragswerts, bis 3 Tage vor Mietbeginn 75% des Gesamtauftragswerts. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei Tracs – Licht und Ton maßgeblich. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch hinsichtlich solcher Vergütungen oder Vergütungsanteile, die für zusätzliche Leistungen vereinbart worden sind, sofern der Vertragspartner keinen geringeren Schaden nachweist.

Zurückbehaltungsrecht
Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte des Vertragspartners sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Vertragspartners nicht rechtskräftigfestgestellt oder unbestritten sind.

Gebrauchsüberlassung
Tracs – Licht und Ton verpflichtet sich, die Mietsache im Lager von Tracs – Licht und Ton in Sundern – Allendorf in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand für die Dauer der vereinbarten Mietzeit zu überlassen. Die Abholung kann, außer Sonntag und an Feiertagen nach Vereinbarung, erfolgen. Sobald der Mietgegenstand das Lager verlassen hat, erfolgt der Transport des Mietgegenstands grundsätzlich auf die Gefahr des Vertragspartners, dies gilt auch für die Abholung und den Transport des Mietgegenstands durch einen Kurierdienst. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen Tracs – Licht und Ton unverzüglich anzuzeigen. Liegt ein anfänglicher Mangel der Mietgegenstände vor, so ist Tracs – Licht und Ton nach eigener Wahl zum Austausch oder Nachlieferung eines gleichwertigen Gerätes oder Reparatur berechtigt. Jegliches Mitverschulden des Mieters an Störungen, wie z.B. Bedienungsfehler, Fehler in der Stromversorgung usw., schließt das Kündigungsrecht aus. Werden Geräte, hinsichtlich derer Tracs – Licht und Ton die zusätzliche Verpflichtung von Fachpersonal anbietet und empfiehlt, weil diese Geräte technisch aufwendig oder schwierig zu bedienen sind, vom Mieter dennoch ohne Fachpersonal von Tracs – Licht und Ton angemietet, haftet Tracs – Licht und Ton für Funktionsstörungen nur, wenn der Mieternachweist, dass für die Mängel kein Bedienungsfehler ursächlich oder mit ursächlich ist. Des Weiteren sind Gewährleistungsansprüche des Mieters, insbesondere verschuldensunabhängige Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung und Mängel, die im Laufe der Mietzeit unter der Obhut des Mieters entstehen, ausgeschlossen. Unabhängig hiervon hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich Anzeige zu machen, wenn ein Mangel entsteht oder Vorkehrungen zum Schutze der Sache gegen nichtvorhergesehene Gefahren erforderlich werden. Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch Tracs – Licht und Ton erfolgt, hat der Mietersoundcompany Veranstaltungstechnik vor Beginn der Arbeiten auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. Für die Genehmigungsfähigkeit desvorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände übernimmt Tracs – Licht und Ton keine Gewähr.

Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Mieters (auch für zusätzliche Leistungen, insbesondere auch Transport und Montage) sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Ersatzansprüche handelt, deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von Tracs – Licht und Ton beruht. Soweit die Haftung von Tracs – Licht und Ton ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten von Tracs – Licht und Ton. Der Mieter verpflichtet sich, die vorstehende Bestimmung seinerseits in Verträgen mit Dritten, insbesondere Künstlern, Sportlern oder Zuschauern etc., zugunsten von Tracs – Licht und Ton zu vereinbaren, sofern er selbst einen vergleichbaren Haftungsausschluss vereinbart hat oder er einen Haftungsausschluss zugunsten von Tracs – Licht und Ton ohne unzumutbare wirtschaftliche Nachteile vereinbaren könnte. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er Tracs – Licht und Ton von vorstehenden Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, soweit Tracs – Licht und Ton Dritten nicht wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens haftet.


Pflichten des Mieters
Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Firmenzeichen des Herstellers oder Vermieters, Normenschilder, Kalibrierlabel und sonstige Bezeichnungen sind unverändert auf dem Gerät zu belassen und dürfen auch nicht überklebt werden. Der Mieter ist zur Instandhaltung der Mietgegenstände bei einer Langzeitmiete (mehr als vier Wochen) auf seine Kosten verpflichtet. Tracs – Licht und Ton ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nichtverpflichtet. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen oder Justierungen vorzunehmen, Reparaturen an dem Gerät durchzuführen, es sei denn, Tracs – Licht und Ton hat ihm dazu eine schriftliche Genehmigung erteilt. Wird Material ohne Personal angemietet, so wird der Mieter hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die von Tracs – Licht und Ton angemieteten Gegenstände nur unter fortwährender Einhaltung aller im Rahmen der für den Nutzungsbereich geltenden Verordnungen und Sicherheitsrichtlinien genutzt werden dürfen. Bei der Nutzung sind insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und die Versammlungsstätten - Richtlinien sowie die Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, zu beachten. Ebenso sind die Instruktionen des Geräteherstellers des Mietgegenstands einzuhalten. Die durch Nichtbeachtung der vorstehenden Sicherheitsrichtlinien entstehenden Schäden gehen zuLasten des Mieters. Der Vermieter ist berechtigt, die Mietsache abzuschalten und abzumontieren, wenn durch äußere Umstände eine Gefahr für die Anlage oder Personenbesteht. In diesem Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Schadenersatz. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlage Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schaden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder Stromschwankungen hat der Mieter einzustehen, dies gilt unabhängig von seinem Verschulden. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste oder ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Dies gilt auch für eventuelle Schäden, die durch Unbefugte oder durch Publikumsverkehr entstehen. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den Neuwert zu erstatten. Der Mieter hat den Mietgegenstand in seinem Besitz und am Aufstellungsort zu belassen. Ein Standortwechsel ist nur mit schriftlicher Genehmigung von Tracs – Licht und Ton zulässig. Ein Transport des Mietgegenstands ins Ausland ist nicht gestattet. Ebenso ist eine Untervermietung nicht gestattet. Der Mieter ist ebenfalls verpflichtet, soweit Tracs – Licht und Ton die Montage der Mietgegenstände ausführt, vor Beginn der Montage Tracs – Licht und Ton die nötigen Angaben über die Lage verdeckter Strom-, Gas-, Wasser-und ähnlicher Anlagen zu machen. Gleichzeitig hat der Mieter auf seine Kosten dafür Sorge zu tragen, dass die Montage vertragsgemäß rechtzeitig und ohne Störung durchgeführt werden kann.



Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und in Höhe des Neuwerts der Mietsache zu versichern oder zu bewachen. Der Abschluss der Versicherung ist Tracs – Licht und Ton auf Verlangen nachzuweisen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters übernimmt Tracs – Licht und Ton die Versicherung gegen Berechnung der Kosten.

Rechte Dritter
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen, Pfandrechten und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten die zur Abwehr derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

Kündigung
Der Vertrag von beiden Parteien kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt insbesondere auch, wenn von Tracs – Licht und Ton Leistungen zu erbringen sind. Tracs – Licht und Ton ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet ist. Der Verstoß gegen die Bestimmungen in -Pflichten des Mieters- gilt als vertragswidriger Gebrauch und berechtigt Tracs – Licht und Ton zur fristlosen Kündigung des gesamten Vertrags, ohne dass es einer Abmahnung bedarf.

Rückgabe
Die Rückgabe der Mietgegenstände findet im Lager von Tracs – Licht und Ton in Sundern – Allendorf statt und kann, außer Sonntag und an Feiertagen nur nach Vereinbarung, erfolgen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Ablauf des Mietvertrags sofort die Geräte mitsamt Verpackung, Zubehör und Kleinteilen vollständig, in sauberem Zustand und geordnet zurückzugeben. Tracs – Licht und Ton behält sich die eingehende Prüfung der zurückgegebenen Mietgegenstände nach der Entgegennahme vor. Die beschwerdefreie Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit, insbesondere der technischen Mängelfreiheit, und des Zustands der zurückgegebenen Mietgegenstände. Für die Reinigung verschmutzter Geräte werden 25,00 € pro angefangene Stunde plus eventuelle Materialkosten und Ersatzteile berechnet. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten, ist dies nicht möglich, so hat der Mieter Tracs – Licht und Ton hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, hat der Mieter die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. Tracs – Licht und Ton bleibt die Geltendmachung weiterer Schäden durch die verspätete Rückgabe vorbehalten.

Langfristige Vermietung
Sofern für Mietgegenstände die ursprünglich vereinbarte Mietzeit mehr als 4 Wochen beträgt, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen: Der Mieter ist zur Instandhaltung und Instandsetzung der Mietgegenstände verpflichtet. Der Mieter ist verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen technischen Überprüfungen und Wartungen der Mietgegenstände selbständig und auf eigene Kosten durchzuführen. Tracs – Licht und Ton erteilt auf Anfrage des Mieters Auskunft überanstehende Prüfungs-und Wartungstermine. Gibt der Mieter die Mietgegenstände zurück, ohne die geschuldeten Arbeiten vorgenommen zu haben, ist Tracs – Licht und Ton ohne weitere Mahnungen und Fristsetzungen berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters vorzunehmen bzw. durch Dritte vornehmen zu lassen. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch ab dem Zeitpunkt, an welchem durch nachträglich vereinbarte Verlängerung die gerechnete Mietzeitmehr als 4 Wochen beträgt oder zu welchem der Mieter die Mietsache aus sonstigen Gründen länger als 4 Wochen in Besitz hat.

Verbrauchsmaterial und Handelsware
Verbrauchsmaterial und Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von Tracs – Licht und Ton. Im Übrigen gelten diese AGB. Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

Schlussbestimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Tracs – Licht und Ton und dem Mieter gilt ausschließlich deutsches Recht. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs-und Vertragssprache. Erfüllungsort ist 59846 Sundern. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Sundern. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder nicht in den Vertrag einbezogen werden, so wird hiermit die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweisediejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Alle technischen Angaben ohne Gewähr. Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten.


TRACS Licht und Ton
Ralf Stoer
Ivensweg 16
DE DE, 59846, Sundern
Telefon: 02933 922700
E-Mail: ralf@tracs-lichtundton.de
Webseite: http://tracs-lichtundton.de
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